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Recht & Technik

Energieausweis: was Verkäufer wissen müssen

Wann Sie einen Energieausweis brauchen, welche Angaben ins Exposé gehören und welche Fehler teuer werden können.

4 Minuten Lesezeit

Wann er nötig ist

Beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein gültiger Energieausweis grundsätzlich vorzulegen. Er gehört spätestens zur Besichtigung auf den Tisch.

Bedarf oder Verbrauch

Es gibt Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Die Werte sind nicht direkt vergleichbar.

Angaben im Exposé

Pflichtangaben aus dem Ausweis müssen in die Anzeige. Fehlen sie, ist das ein vermeidbares Risiko.

Gültigkeit

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie in die Vermarktung gehen.

Hinweis

[Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte eine Fachperson hinzu.]

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