Wann er nötig ist
Beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein gültiger Energieausweis grundsätzlich vorzulegen. Er gehört spätestens zur Besichtigung auf den Tisch.
Bedarf oder Verbrauch
Es gibt Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Die Werte sind nicht direkt vergleichbar.
Angaben im Exposé
Pflichtangaben aus dem Ausweis müssen in die Anzeige. Fehlen sie, ist das ein vermeidbares Risiko.
Gültigkeit
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie in die Vermarktung gehen.
Hinweis
[Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte eine Fachperson hinzu.]
